Auf der Hauptversammlung der Kofler Energies AG am 18. Dezember 2019 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Dacapo S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 7,40 Euro je Aktie festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 05.11.2019:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Kofler Energies AG werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. Aktiengesetz) gegen Gewährung einer von der Dacapo S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im Registre des Commerces et des Sociétés, Luxembourg unter Nr. B90554, (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 7,40 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Kofler Energies AG auf die Dacapo S.à.r.l. übertragen.“
Zielgesellschaft:
Kofler Energies AG (ISIN: DE000A0HNHE3 / WKN: A0HNHE)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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