Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hat mit Bescheid vom 13. November 2019 der LAV Capital GmbH und Herrn Jens Leiwald das Pflichtangebot zugunsten der Aktionäre der Pinguin Haustechnik AG untersagt. Diese Untersagung lässt die grundsätzlich bestehende Verpflichtung, eine Angebotsunterlage einzureichen und ein Pflichtangebot abzugeben, unberührt.
Aus der Bekanntmachung vom 20.11.2019:
UNTERSAGUNGSVERFÜGUNG der BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen hat mit Bescheid vom 13. November 2019 (i) der LAV Capital GmbH, Köln, (‚Kontrollerwerberin zu 1‘) und (ii) Herrn Jens Leiwald, Köln (‚Kontrollerwerber zu 2‘; zusammen die
‚Kontrollerwerber‘) das Pflichtangebot zugunsten der Aktionäre der Pinguin Haustechnik AG, Hamburg, (‚Zielgesellschaft‘) untersagt. (…)
Zielgesellschaft:
Pinguin Haustechnik AG (ISIN DE0007494007, DE0007494023 /WKN 749400, 749402)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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