Zu den kompensationspflichtigen Strukturmaßnahmen (§ 1 Spruchverfahrensgesetz) gehören zum Beispiel der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, die Eingliederung, der Squeeze-out oder Maßnahmen aus dem Umwandlungsgesetz wie beispielsweise die Verschmelzung.
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