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SinnerSchrader AG: Angebotspreis festgesetzt

4. Juni 2019 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Die Accenture Digital Holdings GmbH hat am 28. Mai 2019 ihre Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der SinnerSchrader AG ein öffentliches Delisting-Angebot zu unterbreiten. Die BaFin hat der Accenture Digital Holdings GmbH am 4. Juni 2019 mitgeteilt, dass der Mindestangebotspreis 12,79 Euro beträgt, wobei die Bieterin sich aber entschieden hat, dem Delisting-Angebot einen gerundeten Betrag in Höhe von 12,80 Euro zugrunde zu legen.

Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 04.06.2019:

Accenture Digital Holdings GmbH (die ‚Bieterin‘) hat am 28. Mai 2019 ihre Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der SinnerSchrader Aktiengesellschaft (die ‚Zielgesellschaft‘) im Wege eines öffentlichen Delisting-Angebots anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende
Stückaktien der Zielgesellschaft (die ‚SinnerSchrader-Aktien‘), die nicht von der Bieterin unmittelbar gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Euro in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der SinnerSchrader-Aktien während der letzten sechs Monate vor dieser Veröffentlichung (vgl. § 31 Abs. 1 WpÜG in
Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG) je SinnerSchrader-Aktie, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die ‚BaFin‘) ermittelt wird, zu erwerben (das ‚Delisting-Angebot‘). Die BaFin hat der Bieterin am 4. Juni 2019 mitgeteilt, dass der Mindestangebotspreis EUR 12,79 beträgt. Die Bieterin hat sich aber insoweit leicht abweichend von der Veröffentlichung am 28. Mai 2019 – entschieden, dem Delisting-Angebot einen gerundeten Betrag zugrunde zu legen. Der Angebotspreis wird daher EUR 12,80 betragen. (…)


Zielgesellschaft:

SinnerSchrader AG (ISIN: DE0005141907 / WKN: 514190)

+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten

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