Mit Beschluss vom 10. Januar 2020 hat das Landgericht Köln die Barabfindung der Minderheitsaktionäre der Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-AG auf 11,26 Euro je Aktie erhöht. Der Beschluss des Landgerichts Köln ist ab jetzt in unserer Datenbank verfügbar.
Am 20. September 2006 hatte die Hauptversammlung der Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 5,47 Euro je Aktie beschlossen. Im Rahmen von Anfechtungsklagen verpflichtete sich die Antragsgegnerin durch gerichtlichen Vergleich vom 14. Mai 2007 eine zusätzliche Barabfindung von 2,53 Euro je Aktie zu zahlen. Darüber hinaus verpflichtete sie sich einen weiteren Zuzahlungsbetrag von 0,50 Euro je Aktie an diejenigen Aktionäre zu zahlen, die bereits vor dem 1. März 2007 Aktionäre gewesen waren. Der Übertragungsbeschluss wurde am 14. Mai 2007 in das Handelsregister eingetragen und am 18. Mai 2007 bekannt gemacht.
Im anschließenden Spruchverfahren hat das Landgericht Köln mit Beschluss vom 10. Januar 2020 – Az. 91 O 164/06 – die Barabfindung der Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-AG auf 11,26 Euro je Stückaktie erhöht. Das bedeutet nochmals eine Steigerung um 3,26 Euro je Aktie. Gegen den Beschluss kann innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde eingelegt werden.
Zielgesellschaft:
Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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