Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der IMW Immobilien SE ist vor dem Landgericht Berlin ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 05.05.2021:
102 O 108/20 SpruchG
In dem aus Anlass des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der IMW Immobilien SE hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt: (…)
Zielgesellschaft:
IMW Immobilien SE (ISIN DE 000A0BVWY6 und DE 000A0BVWZ3)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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