• Skip to main content
  • Skip to secondary menu
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Zweit-Sidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Spruchverfahren-direkt

Das Debattenportal für Spruchverfahren

  • Registrieren
  • Login / Mein Konto
  • Newsletter

 

 

Follow @SV-direkt
  • Startseite
  • Investoren
    • Strukturmaßnahmen
    • Nachrichten
    • Spruchverfahren
    • FAQ Spruchverfahren
  • Gerichtsentscheidungen
  • Forum
    • Colonia vs Axa
    • DMG Mori AG
    • Fonds vs. STADA
    • Grohe AG
    • innogy SE
    • Kabel Deutschland AG
    • Linde AG
    • Süd-Chemie AG
    • Vattenfall Europe vs. Vattenfall AB
    • WMF vs. KKR
  • Bewertungsblog
    • Befangenheit von Sachverständigen
    • Typisierungen bei Unternehmensbewertungen
    • Befragung und Befangenheit sachverständiger Prüfer
  • Berichte aus Spruchverfahren

NanoFocus AG: Squeeze-out angekündigt

30. Mai 2025 by SV Redaktion Kommentar verfassen

Die NanoFocus AG hat das förmliche Verlangen erhalten, die Aktien ihrer Minderheitsaktionäre auf die Carl Mahr Holding GmbH zu übertragen. Über den Übertragungsbeschluss wird die Hauptversammlung der NanoFocus AG voraussichtlich im 4. Quartal 2025 Beschluss fassen.

Aus der Ad-hoc Mitteilung der Gesellschaft vom 30.05.2025:

Die Carl Mahr Holding GmbH mit Sitz in Göttingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRB 2398, hat heute an die NanoFocus AG (ISIN: DE000A40ESC1 / WKN A40ESC) gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das förmliche Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der NanoFocus AG Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Carl Mahr Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out) fassen soll. Die Carl Mahr Holding GmbH hat bestätigt, dass sie eine Beteiligung von unmittelbar 96,8575 % am Grundkapital der NanoFocus AG hält. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 S. 1 AktG.

Die Höhe der angemessenen Barabfindung wird, sobald diese nach Vornahme der hierfür notwendigen Bewertung der NanoFocus AG festgelegt ist, der NanoFocus AG mit einem konkretisierten Verlangen mitgeteilt und gesondert veröffentlicht. Im Anschluss kann die Hauptversammlung, die den Übertragungsbeschluss fassen soll, einberufen werden. Diese findet voraussichtlich im vierten Quartal 2025 statt. Der aktienrechtliche Squeeze-out wird erst mit dem zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister des Sitzes der NanoFocus AG wirksam. Die NanoFocus AG wird den Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den aktienrechtlichen Squeeze-out beschließen, , gesondert bekannt geben.

Zielgesellschaft:
NanoFocus AG (ISIN: DE000A3H2242 / WKN: A3H224)

+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

Tweet

Verwandte Themen

  • NanoFocus AG: Squeeze-out im Handelsregister eingetragen
  • NanoFocus AG: Squeeze-out-Verlangen konkretisiert
  • NanoFocus AG: Spruchverfahren eröffnet
  • NanoFocus AG: Annahmefrist verlängert
  • NanoFocus AG: Annahmefrist endet

Kategorie: Nachrichten Stichworte: NanoFocus AG

Leser-Interaktionen

Schreiben Sie einen Kommentar Antwort abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Haupt-Sidebar

Letzte Beiträge

  • Angekündigte und laufende Übernahmeangebote 22. Juli 2026
  • Anstehende Spruchverfahren: Vor Eintragung der Maßnahme 22. Juli 2026
  • LUDWIG BECK am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG: Angebotsunterlage veröffentlicht 21. Juli 2026
  • Manz AG: Delisting zum 21.07.2026 17. Juli 2026
  • All for One Group SE: Zusammenschlussvereinbarung geschlossen und Unterstützung des Übernahmeangebots 16. Juli 2026

Newsletter

Zweit-Sidebar

Kategorien

  • Gerichtsentscheidungen
  • Nachrichten
  • Spruchverfahren
  • Symposium / Expertenrunde

Archiv

Footer

  • Kontakt / Impressum
  • AGB / Datenschutz

Copyright © 2026 · Magazine Pro on Genesis Framework · WordPress · Anmelden