Die Hauptversammlung der Cumerius AG hat am 26. August 2025 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Cumerius AG auf die Schüyolo GmbH gegen eine Barabfindung in Höhe von 5,32 Euro je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 4. November 2025 in das Handelsregister eingetragen.
Aus der Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft vom 04.11.2025:
Die Hauptversammlung vom 26.08.2025 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, nämlich die Schüyolo GmbH mit dem Sitz in Königstein im Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 9239) gegen Barabfindung beschlossen.
Zielgesellschaft:
Cumerius AG (ISIN: DE000A2AFHS0 / WKN: A2AFHS)
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