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KATEK SE: Squeeze-out angekündigt

10. November 2025 by SV Redaktion 1 Kommentar

Die Kontron Acquisition GmbH plant die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der KATEK SE auf die Kontron Acquisition GmbH. Der Übertragungsbeschluss soll in einer noch einzuberufenen Hauptversammlung der KATEK SE gefasst werden.

Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 10.11.2025:

Die Kontron Acquisition GmbH hat heute das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft an die Kontron Acquisition GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in einer noch einzuberufenen Hauptversammlung der Gesellschaft beschließen zu lassen (aktienrechtlicher Squeeze-Out). Die Höhe der den Minderheitsaktionären zu gewährenden Barabfindung steht noch nicht fest. Diese wird aktuell festgelegt und der Gesellschaft separat in einem konkretisierenden zweiten Verlangen der Kontron Acquisition GmbH (konkretisierendes Verlangen) mitgeteilt. Die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung wird durch einen vom Landgericht München ausgewählten und bestellten Prüfer geprüft. Im Anschluss an den Zugang des konkretisierenden Verlangens bei der Gesellschaft wird die Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung informieren. (…)


Zielgesellschaft:

KATEK SE (ISIN: DE000A2TSQH7 / WKN: A2TSQH)

+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten Stichworte: KATEK SE

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Stefan Reitz meint

    5. Dezember 2025 um 11:18

    Aus der Einladung zur […] außerordentlichen Hauptversammlung
    Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
    am Dienstag, den 30. Dezember 2025,
    um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Winterzeit – MEZ)
    in der Gutenbergstraße 2, 85737 Ismaning

    „Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Min-
    derheitsaktionäre) der KATEK SE mit Sitz in Ismaning werden gemäß
    Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates
    vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft
    (SE) i.V.m. §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der
    Kontron Acquisition GmbH mit Sitz in Ismaning, eingetragen im Han-
    delsregister des Amtsgerichts München unter HRB 288950 (Hauptakti-
    onärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 18,12 für je eine
    auf den Namen lautende Stückaktie der KATEK SE-Aktie auf die Kontron
    Acquisition GmbH übertragen.“

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