Die Kontron Acquisition GmbH plant die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der KATEK SE gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 18,12 Euro pro Aktie. Zu diesem Zweck wird eine Hauptversammlung der KATEK SE über das Übertragungsverlangen beschließen.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 12.10.2025:
Die Kontron Acquisition GmbH hat heute das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, eine außerordentliche Hauptversammlung mit dem Tagesordnungspunkt „Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der KATEK SE auf die Kontron Acquisition GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß Art 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG (Squeeze-out)“ einzuberufen. Die Kontron Acquisition GmbH hat die Barabfindung auf EUR 18,12 je Aktie festgelegt. (…)
Zielgesellschaft:
KATEK SE (ISIN: DE000A2TSQH7 / WKN: A2TSQH)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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