Das Landgericht Hamburg hat die Abfindung an die Aktionäre der Gauss Interprise AG um 0,14 Euro erhöht und auf 1,20 Euro je Stückaktie festgesetzt. Die weitergehenden Anträge auf Festsetzung eines höheren Ausgleichs werden zurückgewiesen.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 30.03.2026:
404a HKO 52/04
(…) beschließt das Landgericht Hamburg – Kammer 4a für Handelssachen – durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Böttcher, den Handelsrichter Mohrdieck und den Handelsrichter Dr. Buhck am 06.03.2023:
1. Die von der Antragsgegnerin an die abfindungsberechtigten Aktionäre der Gauss Interprise AG zu leistende Abfindung nach § 305 AktG wird um EUR 0,14 erhöht und auf EUR 1,20 je Stückaktie festgesetzt.Der Erhöhungsbetrag von EUR 0,14 je Stückaktie ist vom 07.05.2004 bis 31.08.2009 mit 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB und ab dem 01.09.2009 mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
2. Die weitergehenden Anträge auf Festsetzung eines höheren Ausgleichs nach § 304 AktG werden zurückgewiesen. (…)
Zielgesellschaft:
Gauss Interprise AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar