Auf der Hauptversammlung der 4SC AG soll am 3. November 2026 die Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre auf die ATHOS KG beschlossen werden. Die Barabfindung wurde auf 2,50 Euro je Aktie festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung am 03.11.2026:
(…)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Hauptaktionärin folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der 4SC AG werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. Aktiengesetz) gegen Gewährung einer von der ATHOS KG mit Sitz in Holzkirchen, Landkreis Miesbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 110419 (Hauptaktionärin), zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 2,50 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der 4SC AG auf die Hauptaktionärin übertragen. (…)
Zielgesellschaft:
4SC AG (ISIN: DE000A0L1LC2 / WKN: A0L1LC)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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