Wir stellen die folgenden Zielgesellschaften dar:
- OSRAM Licht AG – ISIN DE000LED4000 / WKN LED400 – Angebot vom 22.07.2019
- Axel Springer SE – ISIN DE0005501357 / WKN 550135 – Angebot vom 05.07.2019
- Scout24 AG – ISIN: DE000A12DM80 / WKN: A12DM8 – Angebot vom 28.03.2019
Unser Informations- und Diskussionsangebot:
- Die Nachrichten zu Abfindungswerten berichten über aktuelle Entwicklungen.
- Im Forum stellen wir die aktuelle Entwicklung zur Diskussion.
- In der Rubirk Berichte aus Spruchverfahren berichten wir über diese Werte, wenn es zu einem Spruchverfahren kommt.
- In dieser Rubrik (Übernahmen) stellen wir die Übernahmeangebot sowie die laufenden Entwicklungen dar.
Auf öffentliche Übernahmeangebote aus §§ 29 ff. WpÜG bzw. Pflichtangebote nach §§ 35 ff. WpHG folgen häufig weitere kompensationspflichtige Strukturmaßnahmen wie zum Beispiel ein Beherrschungs– und Gewinnabführungsvertrag nach §§ 291 ff. AktG oder ein Squeeze-out. Auch der aktienrechtliche Squeeze-out nach §§ 327a ff. AktG, der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out nach § 62 Abs. 5 UmwG und der der Squeeze-out nach § 12 Abs. 4 Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz sehen ein Spruchverfahren zur Überprüfung der angebotenen Abfindung oder Ausgleichszahlung (Garantiedividende) vor. Das gilt ebenfalls für eine Eingliederung anch § 320b AktG oder bei verschiedenen Maßnahmen auf der Grundlage des Umwandlungsgesetzes (UmwG) oder des SE-Ausführungsgesetzes bzw. SCE-Ausführungsgesetzes, § 1 Spruchverfahrensgesetz (SpruchG).
Keine Kompensation und kein Spruchverfahren gibt es beim übernahmerechtlichen Squeeze-out nach §§ 39a, 39b WpÜG und beim Delisting, § 39 Abs. 2 BörsenG. Dort erhalten die Aktionäre ein öffentliches Übernahmeangebot. Der Angebotspreis entspricht dem gewichteten durchschnittlichen Aktienkurs der letzten drei Monate, § 31 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 5 WpÜG-AngVO. Empirische Daten zeigen, dass sich ab der Ankündigung eines Delistings der Kurs der betroffenen Gesellschaft vom allgemeinen Marktgeschehen schon innerhalb von wenigen Wochen abkoppelt. Hier geht es häufig um zehn bis zwanzig Prozent.
Die Angebotsunterlagen (§§ 10 WpÜG ff.) sind nach § 14 WpÜG auf der Homepage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu veröffentlichen.
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