Die Gerichte überprüfen im Spruchverfahren die in aktien- und umwandlungsrechtlichen Strukturmaßnahmen angebotenen Kompensationen (Abfindung bzw. Ausgleich) auf ihre Angemessenheit, siehe § 1 SpruchG. Damit handelt es ich für Anleger bzw. Aktionäre um eine besonders wichtige Verfahrensart.
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- Die wesentlichen Zusammenhänge erklärt ein FAQ / „Spruchverfahren-Wiki“.