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Clariant: Erhöhung der Barabfindung

Thomas Felsner
2 Beiträge
13. Dezember 2016, 13:44
Zitat von Thomas Felsner am 13. Dezember 2016, 13:44 Uhr

Kann jemand mal eine Einschätzung abgeben, ob hier noch mit einer Erhöhung der Barabfindung zu rechnen ist? Der SV meinte in der mündlichen Verhandlung, dass die festgesetzte Abfindung angemessen ist.


Kann jemand mal eine Einschätzung abgeben, ob hier noch mit einer Erhöhung der Barabfindung zu rechnen ist? Der SV meinte in der mündlichen Verhandlung, dass die festgesetzte Abfindung angemessen ist.

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#1
Bernhard Baumgart
19 Beiträge
5. Januar 2017, 18:29
Zitat von Bernhard Baumgart am 5. Januar 2017, 18:29 Uhr

Also ich denke schon. Das Gericht hat den SV ja um alternative Berechnung gebeten. Vor allem soll der Anpassungen zu Kapitalisierungszinssatz vornehmen.


Also ich denke schon. Das Gericht hat den SV ja um alternative Berechnung gebeten. Vor allem soll der Anpassungen zu Kapitalisierungszinssatz vornehmen.

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#2
Martina Lange
3 Beiträge
6. November 2017, 19:50
Zitat von Martina Lange am 6. November 2017, 19:50 Uhr

Wogegen wendet sich eigentlich die Antragsgegnerin wenn das Gericht den Risikozuschlag gar nicht angehoben hat?


Wogegen wendet sich eigentlich die Antragsgegnerin wenn das Gericht den Risikozuschlag gar nicht angehoben hat?

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#3
Bernhard Baumgart
19 Beiträge
17. November 2017, 20:50
Zitat von Bernhard Baumgart am 17. November 2017, 20:50 Uhr

Clariant hatte pauschalen Risikozuschlag von 50 Basispunkten auf den Basiszins erhoben. Jetzt verlangt Clarinat, dass die Gesamtschau aus Risikozuschlag und Basiszins unverändert bleibt, also der Risikozuschlag um 50 Basispunkte erhöht werden soll.


Clariant hatte pauschalen Risikozuschlag von 50 Basispunkten auf den Basiszins erhoben. Jetzt verlangt Clarinat, dass die Gesamtschau aus Risikozuschlag und Basiszins unverändert bleibt, also der Risikozuschlag um 50 Basispunkte erhöht werden soll.

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#4
Bernhard Baumgart
19 Beiträge
7. Juni 2019, 13:38
Zitat von Bernhard Baumgart am 7. Juni 2019, 13:38 Uhr

Das OLG München hat auf die Sachstandsanfrage des gemeinsamen Vertreters wohl mitgeteilt, dass der Senat - vor allem mit noch älteren Spruchverfahren - stark belastet sei und eine Entscheidung daher frühestens im September 2019 erwartet werden kann. Kann jemand eine Einschätzung abgeben, wie das OLG entscheiden wird?


Das OLG München hat auf die Sachstandsanfrage des gemeinsamen Vertreters wohl mitgeteilt, dass der Senat - vor allem mit noch älteren Spruchverfahren - stark belastet sei und eine Entscheidung daher frühestens im September 2019 erwartet werden kann. Kann jemand eine Einschätzung abgeben, wie das OLG entscheiden wird?

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#5
Olli Machold
2 Beiträge
13. Juni 2019, 09:07
Zitat von Olli Machold am 13. Juni 2019, 09:07 Uhr

Ich glaube nicht, dass es zu einer weiteren Erhöhung kommen wird. Die Entscheidung des Landgerichts, die Barabfindung um 7,04 Euro auf 132,30 Euro zu erhöhen, halte ich insofern für richtig. 


Ich glaube nicht, dass es zu einer weiteren Erhöhung kommen wird. Die Entscheidung des Landgerichts, die Barabfindung um 7,04 Euro auf 132,30 Euro zu erhöhen, halte ich insofern für richtig. 

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#6
Bernhard Baumgart
19 Beiträge
13. Juni 2019, 15:51
Zitat von Bernhard Baumgart am 13. Juni 2019, 15:51 Uhr

Ich bin der Meinung, dass es allenfalls zu einer weiteren Erhöhung kommen sollte, auf keinen Fall aber zu einer Herabsetzung! Die Beschwerdebegründung der Antragsgegnerin lässt nicht erkennen, wogegen sie sich eigentlich richtet. Der vom Landgericht angepasste Basiszinssatz entspricht den aufgerundeten Verhältnissen zum Bewertungsstichtag. Der Risikozuschlag wurde nicht korrigiert.


Ich bin der Meinung, dass es allenfalls zu einer weiteren Erhöhung kommen sollte, auf keinen Fall aber zu einer Herabsetzung! Die Beschwerdebegründung der Antragsgegnerin lässt nicht erkennen, wogegen sie sich eigentlich richtet. Der vom Landgericht angepasste Basiszinssatz entspricht den aufgerundeten Verhältnissen zum Bewertungsstichtag. Der Risikozuschlag wurde nicht korrigiert.

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#7
Thomas Felsner
2 BeiträgeThemenersteller
23. Juli 2019, 11:12
Zitat von Thomas Felsner am 23. Juli 2019, 11:12 Uhr

Genau, und zum Thema Wachstumsrate: Diese bewegt sich innerhalb der Bandbreite, die vom SV benannt worden ist; die der Antragsgegnerin liegt darunter!


Genau, und zum Thema Wachstumsrate: Diese bewegt sich innerhalb der Bandbreite, die vom SV benannt worden ist; die der Antragsgegnerin liegt darunter!

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#8
Peter Borchers
5 Beiträge
25. Juli 2019, 09:43
Zitat von Peter Borchers am 25. Juli 2019, 09:43 Uhr

Ich denke, es bleibt bei der Entscheidung des LG. Das Gericht hat seine Entscheidung mehr als ausführlich auf 124 Seiten begründet und zu allen Ausführungen der Clariant Stellung genommen. Die Ausführungen finde ich in den meisten Fällen plausibel.


Ich denke, es bleibt bei der Entscheidung des LG. Das Gericht hat seine Entscheidung mehr als ausführlich auf 124 Seiten begründet und zu allen Ausführungen der Clariant Stellung genommen. Die Ausführungen finde ich in den meisten Fällen plausibel.

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#9
Antwort: Clariant: Erhöhung der Barabfindung
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