{"id":59,"date":"2024-03-08T13:05:00","date_gmt":"2024-03-08T12:05:00","guid":{"rendered":"http:\/\/svproduction.wpengine.com\/?p=59"},"modified":"2025-05-19T11:59:16","modified_gmt":"2025-05-19T09:59:16","slug":"deckel-drauf-auf-die-gildemeister-der-fall-dmg-mori-ag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.spruchverfahren-direkt.de\/?p=59","title":{"rendered":"Deckel drauf auf die Gildemeister: Der Fall DMG MORI AG"},"content":{"rendered":"\n<p>Eine Institution der deutschen Werkzeugmaschinenfabriken wird japanisch. Die DMG MORI AG unterstellt mit dem am 2. Juni 2016 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabf\u00fchrungsvertrag ihre Unternehmensleitung der DMG MORI GmbH, einer hundertprozentigen Tochter der DMG MORI Co. mit Sitz in Yamato-Koriyama, Japan.<\/p>\n\n\n<p><!--more--><\/p>\n\n\n<p>Die Geschichte der DMG (Deckel Maho Gildemeister) MORI (Seiki) reicht fast 150 Jahre zur\u00fcck. 1870 wurde die fr\u00fchere Gildemeister AG in Bielefeld von dem Schlossermeister Friedrich Gildemeister als Werkzeugmaschinenfabrik Gildemeister &amp; Comp. gegr\u00fcndet. Noch Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. 1969 erfolgte die breite Aktienstreuung hin zur b\u00f6rsennotierten Publikumsgesellschaft.<\/p>\n\n\n\n<p>Kerngesch\u00e4ft der Gesellschaft ist die Herstellung von Werkzeugmaschinen. 1975 pr\u00e4sentierte sie die weltweit erste Werkzeugmaschine mit CNC ( Computerized Numerical Control) &#8211; Steuerung. 1994 \u00fcbernahm die Gesellschaft den Gesch\u00e4ftsbetrieb der Deckel Maho AG in Pfronten. Bis heute stieg die Gesellschaft zum Weltmarktf\u00fchrer f\u00fcr spanende Werkzeugmaschinen auf.<\/p>\n\n\n\n<p>Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise trieb MORI Seiki 2009 zu einer ersten Kooperation mit der Gesellschaft, im Zuge derer sich die Gesellschaften wechselseitig aneinander beteiligten und gemeinsame Vertriebsstrukturen aufbauten. 2015 erwirtschaftete die DMG MORI AG das beste Ergebnis und den h\u00f6chsten Umsatz der Unternehmensgeschichte. Erl\u00f6se in H\u00f6he von gut 2,3 Mrd. EUR und damit einen Weltmarktanteil von fast f\u00fcnf Prozent standen zu Buche.<\/p>\n\n\n\n<p>Zugleich wurde in diesem Jahr mit dem \u00dcbernahmeangebot das Ende der Gildemeister AG eingel\u00e4utet. Eine &#8222;freundliche \u00dcbernahme&#8220; wollte Masahiko Mori, Chef von MORI Seiki (Seiki ist die Abk\u00fcrzung des japanischen Worts f\u00fcr Pr\u00e4zisionsmaschinen), initiieren: Nach innen Synergien nutzen, nach au\u00dfen den Weltmarkt optimal aussch\u00f6pfen, lautete die Devise.<\/p>\n\n\n\n<p>30,55 Euro wurde den damaligen Aktion\u00e4ren geboten; nur knapp zw\u00f6lf Prozent der Aktion\u00e4re nahmen das Angebot an. Schlie\u00dflich war die ehemalige Gildemeister AG deutlich ertrags- und finanzst\u00e4rker als das japanische Familienunternehmen. Das h\u00e4tte eigentlich umgekehrt zur \u00dcbernahme der MORI Seiki durch die deutsche Gesellschaft f\u00fchren m\u00fcssen. Eine f\u00fcr die japanische Unternehmerfamilie Mori untragbare Vorstellung.<\/p>\n\n\n\n<p>Durch weitere b\u00f6rsliche und au\u00dferb\u00f6rsliche Parallelerwerbe bauten die Japaner ihre Beteiligung an den Deutschen auf gut 76 Prozent aus. Damit wurde die notwendige Dreiviertelmehrheit zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabf\u00fchrungsvertrages erreicht. Dieser wurde am 15. Juli 2016 von der ordentlichen Hauptversammlung der DMG MORI AG mit den Stimmen des japanischen Mutterkonzerns angenommen. Auf 37,35 Euro war der B\u00f6rsenkurs (entspricht einer Marktkapitalisierung von knapp drei Milliarden Euro) inzwischen gestiegen, der als Barabfindung angeboten wird. Wer sich nicht von seinen Aktien trennen will, erh\u00e4lt eine j\u00e4hrliche Ausgleichszahlung von brutto 1,17Euro je Aktie.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem Zusammenschluss steigt der Konzern zu einem der umsatzst\u00e4rksten Werkzeugmaschinenhersteller der Welt auf.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-css-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Die Bewertung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Werkzeugmaschinenherstellung ist eines der R\u00fcckgrate der deutschen Wirtschaft. In kaum einem anderen Industriezweig ist deutsche Innovation und Pr\u00e4zision weltweit so gefragt. Entsprechend international ist DMG aufgestellt. Die hohe Exportabh\u00e4ngigkeit macht den Konzern allerdings auch anf\u00e4llig f\u00fcr Wirtschaftskrisen. In Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise strichen Unternehmen geplante Investitionen in Werkzeugmaschinen. Entsprechend brach 2009 der Umsatz der DMG von 1,9 Milliarden Euro um 38 Prozent auf 1,2 Milliarden Euro und der Jahres\u00fcberschuss von 81,1 Millionen Euro um 94 Prozent auf 4,7 Millionen Euro ein. Davon allerdings erholte sich die Gesellschaft schnell wieder.<\/p>\n\n\n\n<p>In seiner Herbstprognose 2015 hatte der VDW (Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken) f\u00fcr 2016 ein weltweites Wachstum des Werkzeugmaschinenmarkts von 4,1 Prozent prognostiziert. Anfang 2016 dann wurden die Wachstumsaussichten auf 1,9 Prozent gesenkt. Unter Auswertung der Ergebnisse des ersten Halbjahrs aber urteilte der VDW schon wieder: &#8222;<a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"http:\/\/www.vdw.de\/aktuelles\/InterD_13581pm_ae_2q_2016-07-28.docx\" target=\"_blank\">Im ersten Halbjahr legte der Auftragseingang mit einem Plus von 12 Prozent gegen\u00fcber dem Vorjahr kr\u00e4ftig zu. Unsere Gesch\u00e4fte laufen deutlich besser als zu Jahresbeginn erwartet.<\/a>&#8222;<\/p>\n\n\n\n<p>Auch die DMG expandiert weiter. Ende September 2015 er\u00f6ffnete das modernste Produktionswerk in Ulyanovsk (Russland): &#8222;Made in Russia for Russia and the World&#8220; lautet die Devise. F\u00fcr 2016 sind die Er\u00f6ffnungen von Technologie-Centern in Moskau und Seoul geplant. In 76 L\u00e4ndern weltweit ist die Gesellschaft bereits vertreten.<\/p>\n\n\n\n<p>DMG beabsichtigt seine Marktposition als ein weltweit f\u00fchrender Hersteller spanender Werkzeugmaschinen zu festigen und weiter auszubauen. Weitere Wachstumspotenziale sieht der Konzern im Kernmarkt Europa sowie in den USA, Japan, China, Korea, Indien, Mexiko, Taiwan und den L\u00e4ndern S\u00fcdostasiens. Industrie 4.0 lautet das Zauberwort, das digitale Produktion verspricht.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-css-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Das Spruchverfahren<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die ordentliche Hauptversammlung der DMG Mori AG (Zielgesellschaft) hat am 15. Juli 2016 dem Beherrschungs- und Gewinnabf\u00fchrungsvertrag vom 2. Juni 2016 mit der DMG MORI GmbH (herrschende Gesellschaft \/ Antragsgegnerin) zugestimmt. Nach dessen \u00a7 1 unterstellt die Zielgesellschaft die Leitung ihrer Gesellschaft der Antragsgegnerin. Nach \u00a7\u00a7 2 und 3 ist sie zur Abf\u00fchrung ihres gesamten Gewinns an die Antragsgegnerin und die Antragsgegnerin zur \u00dcbernahme von Verlusten verpflichtet. Beide Verpflichtungen bestehen erstmals f\u00fcr das ab dem 1. Januar 2016 beginnende Gesch\u00e4ftsjahr.<\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 4 des Unternehmensvertrages ist die Antragsgegnerin verpflichtet, den au\u00dfenstehenden Aktion\u00e4ren als Ausgleich eine j\u00e4hrliche Geldleistung in H\u00f6he von 1,17 EUR brutto \u2013 entspricht auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses g\u00fcltigen steuerlichen Regelungen netto 1,03 EUR \u2013 zu leisten. Dar\u00fcber hinaus ist die Antragsgegnerin gem\u00e4\u00df \u00a7 5 verpflichtet, auf Verlangen eines jeden au\u00dfenstehenden Aktion\u00e4rs der Zielgesellschaft dessen Aktien gegen eine Barabfindung in H\u00f6he von 37,35 EUR je Aktie zu erwerben.<\/p>\n\n\n\n<p>Betroffen sind insgesamt 18.893.136 Stammaktien der Zielgesellschaft, was 23,97 Prozent des Grundkapitals entspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister der Zielgesellschaft ist der Vertrag am 24. August 2016 wirksam geworden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die nach dem Gesetz obligatorische Barabfindung wurde in H\u00f6he des durchschnittlichen gewichteten B\u00f6rsenkurses im Dreimonatszeitraum vor Bekanntgabe der Absicht zum Abschluss des Unternehmensvertrages mit 37,35&nbsp;Euro festgesetzt. Allen Aktion\u00e4ren, die nicht aus der Gesellschaft ausscheiden wollen, wird ein j\u00e4hrlicher Ausgleich in H\u00f6he von 1,17 Euro brutto je Aktie gezahlt. Den Ertragswert der Gesellschaft hat die Antragsgegnerin mit nur 25,14&nbsp;Euro je Aktie errechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Umsatz und Ergebnis erwartet die Antragsgegnerin gleich im ersten Jahr sinkend: Der Konzern\u00fcberschuss soll danach um rund vier Prozent absinken.<\/p>\n\n\n\n<p>Das wird nicht allen gefallen. Von der Ma\u00dfnahme sind fast 19 Millionen Aktien von Minderheitsaktion\u00e4ren betroffen. Antr\u00e4ge auf \u00dcberpr\u00fcfung der Angemessenheit der Barabfindung und Ausgleichs konnten beim zust\u00e4ndigen Landgericht Dortmund bis zum 24. November 2016 gestellt werden. Davon haben 75 Aktion\u00e4re Gebrauch gemacht.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-css-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Die Kritikpunkte der Antragsteller<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Marktprognose: Die Prognose des VDW von Anfang 2016 diene dem Vorwand einer pessimistischen Planung. Tats\u00e4chlich aber sei das erste Halbjahr 2016 viel besser verlaufen als prognostiziert. Das spiegele sich in der Planung der Antragsgegnerin nicht wider.<\/p>\n\n\n\n<p>Planungsrechnung: Auch die geplanten Materialaufwands- und Personalkosten st\u00fcnden mit der Realit\u00e4t zum ma\u00dfgeblichen Bewertungsstichtag im Widerspruch. Hohe Abfindungen an den langj\u00e4hrigen Vorstandsvorsitzenden, Dr. R\u00fcdiger Kapitza, trieben die Personalaufwandsquote in die H\u00f6he und w\u00fcrden in alle Ewigkeit perpetuiert. M\u00f6glich Mehrerl\u00f6se aufgrund der Markenbekanntheit der Gesellschaft sehen die Minderheitsaktion\u00e4re nicht ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Diskontierungszinssatz: \u00dcberdreht habe die Antragsgegnerin die &#8222;Stellschraube&#8220; des Kapitalisierungszinssatzes. Der (quasi-)risikofreie Basiszinssatz m\u00fcsse an die tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse am Stichtag angepasst und folglich um 18 Basispunkte gesenkt werden. F\u00fcr die Risikobeurteilung der Investition in Aktien der Gesellschaft sei die Marktrisikopr\u00e4mie entsprechend der st\u00e4ndigen Rechtsprechung des zust\u00e4ndigen Gerichts sogar um mindestens 100 Basispunkte zu senken. Im Falle einer Risikobeurteilung mittels des unternehmenseigenen Betafaktors anstatt dem von v\u00f6llig fremden Unternehmen (Peers) errechne sich schnell ein Unternehmenswert von ann\u00e4hernd 4 Milliarden Euro und damit eine Barabfindung von fast 50 Euro je Aktie.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-css-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Die Parteien<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zust\u00e4ndiges Gericht: Landgericht Dortmund, IV. Kammer f\u00fcr Handelssachen; Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf<\/p>\n\n\n\n<p>Vorsitzender Richter: VRichterLG Michael Pachur<\/p>\n\n\n\n<p>Aktenzeichen: 18 O 74\/16 [AktE]; I-26 W 2\/23 (AktE)<\/p>\n\n\n\n<p>Antragsgegner: DMG MORI GmbH<\/p>\n\n\n\n<p>Antragsgegnervertreter: CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanw\u00e4lten und Steuerberatern mbB<\/p>\n\n\n\n<p>Gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Carsten Heise<\/p>\n\n\n\n<p>Sachverst\u00e4ndiger: WP StB RA Wolf A. T\u00f6nnes<\/p>\n\n\n\n<p>Gesellschaft: DMG MORI AG, WKN: 587800 \/ ISIN: DE0005878003<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-css-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Der Verfahrensverlauf<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>zum Beherrschungs- und Gewinnabf\u00fchrungsvertrag zwischen der DMG MORI AG (Zielgesellschaft) als beherrschter und der DMG MORI GmbH (Antragsgenerin) als herrschender Gesellschaft.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Zum Zwecke der Bestimmung einer h\u00f6heren angemessenen Barabfindung und angemessenen Ausgleichs haben 75 Aktion\u00e4re der Zielgesellschaft gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 304 Abs. 3 S. 3, 305 Abs. 5 S. 2 AktG Antr\u00e4ge auf Einleitung eines Spruchverfahrens gestellt. Diese Antr\u00e4ge sind unter Az. 18 O 74\/16 [AktE] beim Landgericht Dortmund anh\u00e4ngig.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit Schriftsatz vom 30. Juni 2017 hat die Antragsgegnerin zu den Antr\u00e4gen Stellung genommen und deren Zur\u00fcckweisung beantragt. Auf 212 Seiten verteidigt die Antragsgegnerin die von ihr vorgenommene Bewertung der Gesellschaft. Sie sei \u00fcberzeugt, dass die von ihr angebotene Abfindung wie auch der Ausgleich angemessen seien.<\/p>\n\n\n\n<p>Am 22. M\u00e4rz 2018 fand vor dem Landgericht Dortmund eine m\u00fcndliche Verhandlung statt. Mit Beschluss vom 7. Juni 2018 ordnete das Gericht ein schriftliches Sachverst\u00e4ndigengutachten an. Am 27. Mai 2020 fand ein Gespr\u00e4chstermin des Sachverst\u00e4ndigen mit den Prozessbeteiligten statt, um zum Abschluss des Gutachtens noch notwendige Informationen und offene Fragen zu sammeln und zu kl\u00e4ren. In seinem Gutachten vom 1. M\u00e4rz 2021 ermittelt der Sachverst\u00e4ndige eine Barabfindung in H\u00f6he von 37,35 Euro je Aktie und einen Ausgleich  von 1,44 Euro brutto. Am 7. April 2022 wurde der sachverst\u00e4ndige Pr\u00fcfer vor dem Landgericht Dortmund angeh\u00f6rt. <\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht ordnete mit Beschluss vom 23. Mai 2022 eine erg\u00e4nzende Stellungnahme des Sachverst\u00e4ndigen zum Thema Beta-Faktor an. <\/p>\n\n\n\n<p>Mit <a href=\"https:\/\/www.spruchverfahren-direkt.de\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/DMG-MORI-AG-2023-03-23-LG-Dortmund-Beherrschungs-und-Gewinnabfuehrungsvertrag.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Beschluss vom 23. M\u00e4rz 2023 (in unserer Datenbank verf\u00fcgbar)<\/a> erh\u00f6hte das Gericht den j\u00e4hrlichen Ausgleich von 1,17 EUR auf 1,28 EUR brutto je Aktie. Die Antr\u00e4ge auf Erh\u00f6hung der festgesetzten Barabfindung in H\u00f6he von 37,35 EUR wies das Gericht zur\u00fcck. Mehrere Antragsteller und die Antragsgegnerin haben gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt. <\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-css-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Die Termine<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>15. Juli 2016 &#8211; Hauptversammlung stimmt dem Beherrschungs- und Gewinnabf\u00fchrungsvertrag vom 2. Juni 2016 zu.<\/p>\n\n\n\n<p>24. August 2016 &#8211; Eintragung \/ Bekanntmachung des Vertragsabschlusses in das Handelsregister der Zielgesellschaft \/ Wirksamwerden des Vertrags<\/p>\n\n\n\n<p>24. November 2016 &#8211; Ablauf der Antragsfrist zur Einleitung eines Spruchverfahrens<\/p>\n\n\n\n<p>30. Juni 2017 &#8211; Antragserwiderung der Antragsgegnerin<\/p>\n\n\n\n<p>7. Juni 2018 &#8211; Beweisbeschluss mit Anordnung eines gerichtlichen Sachverst\u00e4ndigengutachtens<\/p>\n\n\n\n<p>27. Mai 2020 &#8211; Gespr\u00e4chstermin Sachverst\u00e4ndiger mit allen Prozessbeteiligten<\/p>\n\n\n\n<p>1.M\u00e4rz 2021 &#8211; Sachverst\u00e4ndigengutachten<\/p>\n\n\n\n<p>14. Januar 2022 &#8211; Erg\u00e4nzende Stellungnahme des Sachverst\u00e4ndigen<\/p>\n\n\n\n<p>7. April 2022 &#8211; Anh\u00f6rungstermin sachverst\u00e4ndiger Pr\u00fcfer<\/p>\n\n\n\n<p>23. Mai 2022 &#8211; Beschluss erg\u00e4nzende Stellungnahme Sachverst\u00e4ndiger zum Thema Beta-Faktor<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.spruchverfahren-direkt.de\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/DMG-MORI-AG-2023-03-23-LG-Dortmund-Beherrschungs-und-Gewinnabfuehrungsvertrag.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">23. M\u00e4rz 2023 &#8211; Beschluss LG Dortmund<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>8. Dezember 2023 &#8211; Frist zur Beschwerdebegr\u00fcndung<\/p>\n\n\n\n<p>8. M\u00e4rz 2024 &#8211; Frist zur Stellungnahme zu den Beschwerdebegr\u00fcndungen<\/p>\n\n\n\n<p>(Stand: 8. M\u00e4rz 2024)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Institution der deutschen Werkzeugmaschinenfabriken wird japanisch. Die DMG MORI AG unterstellt mit dem am 2. Juni 2016 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabf\u00fchrungsvertrag ihre Unternehmensleitung der DMG MORI GmbH, einer hundertprozentigen Tochter der DMG MORI Co. mit Sitz in Yamato-Koriyama, Japan.<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":true,"template":"","format":"standard","meta":{"om_disable_all_campaigns":false,"sfsi_plus_gutenberg_text_before_share":"","sfsi_plus_gutenberg_show_text_before_share":"","sfsi_plus_gutenberg_icon_type":"","sfsi_plus_gutenberg_icon_alignemt":"","sfsi_plus_gutenburg_max_per_row":"","_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"_uf_show_specific_survey":0,"_uf_disable_surveys":false,"_genesis_hide_title":false,"_genesis_hide_breadcrumbs":false,"_genesis_hide_singular_image":false,"_genesis_hide_footer_widgets":false,"_genesis_custom_body_class":"","_genesis_custom_post_class":"","_genesis_layout":"","footnotes":""},"categories":[13],"tags":[],"class_list":{"0":"post-59","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","6":"category-berichte-aus-spruchverfahren","7":"entry"},"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.spruchverfahren-direkt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/59","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.spruchverfahren-direkt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.spruchverfahren-direkt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.spruchverfahren-direkt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.spruchverfahren-direkt.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=59"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.spruchverfahren-direkt.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/59\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.spruchverfahren-direkt.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=59"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.spruchverfahren-direkt.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=59"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.spruchverfahren-direkt.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=59"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}