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AXA-Beschluss 1. Instanz

H.Gerber
2 Beiträge
#1 · 29. August 2019, 12:48
Zitat von H.Gerber am 29. August 2019, 12:48 Uhr

Nach 12 Jahren (!!!) ist das Spruchverfahren zum Squeeze out bei der AXA vor dem LG Köln zuende gegangen! Denkt ihr es geht weiter vor dem OLG? Irgendwann muss doch Schluss sein.


Nach 12 Jahren (!!!) ist das Spruchverfahren zum Squeeze out bei der AXA vor dem LG Köln zuende gegangen! Denkt ihr es geht weiter vor dem OLG? Irgendwann muss doch Schluss sein.

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Waldemar Pitkow
9 Beiträge
#2 · 29. August 2019, 13:06
Zitat von Waldemar Pitkow am 29. August 2019, 13:06 Uhr

Ja, es geht weiter, denn es wurden bereits mehrere Beschwerden eingelegt! Meiner Ansicht nach ist das richtig. Es ist mehr drin als die Erhöhung des Landgerichts auf 177,58 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie. Die Sachverständigen sind in ihren Gutachten zu deutlich höheren Werten gekommen und die Antragsteller hatten keine Gelegenheit die SV mündlich zu hören und zu befragen. Allein das ist Grund genug, um in die Beschwerde zu gehen!


Ja, es geht weiter, denn es wurden bereits mehrere Beschwerden eingelegt! Meiner Ansicht nach ist das richtig. Es ist mehr drin als die Erhöhung des Landgerichts auf 177,58 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie. Die Sachverständigen sind in ihren Gutachten zu deutlich höheren Werten gekommen und die Antragsteller hatten keine Gelegenheit die SV mündlich zu hören und zu befragen. Allein das ist Grund genug, um in die Beschwerde zu gehen!

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HenKarger
11 Beiträge
#3 · 9. September 2019, 11:58
Zitat von HenKarger am 9. September 2019, 11:58 Uhr

Ich denke ebenfalls, dass die Abfindung höher ausfallen müsste. Ich bin zwar nicht „betroffen“, beschäftige mich aber schon seit den Anfängen mit dem Fall und denke, dass es zu einer Erhöhung von über 200,- € kommen müsste.


Ich denke ebenfalls, dass die Abfindung höher ausfallen müsste. Ich bin zwar nicht „betroffen“, beschäftige mich aber schon seit den Anfängen mit dem Fall und denke, dass es zu einer Erhöhung von über 200,- € kommen müsste.

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Bjoern W. hat auf diesen Beitrag reagiert.
Bjoern W.
H.Gerber
2 Beiträge
Themenersteller
#4 · 10. September 2019, 08:08
Zitat von H.Gerber am 10. September 2019, 08:08 Uhr

Naja was auch immer. Dann jetzt noch mal weitere 12 Jahre…


Naja was auch immer. Dann jetzt noch mal weitere 12 Jahre…

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HenKarger
11 Beiträge
#5 · 10. September 2019, 11:19
Zitat von HenKarger am 10. September 2019, 11:19 Uhr

Weitere 12 Jahre wird das Verfahren nicht dauern.


Weitere 12 Jahre wird das Verfahren nicht dauern.

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Bjoern W.
4 Beiträge
#6 · 18. November 2019, 13:01
Zitat von Bjoern W. am 18. November 2019, 13:01 Uhr

Die Erhöhung müsste meiner Meinung nach noch weit höher sein als 200 €, nämlich 237,74 € für Stamm- und 238,77 € für Vorzugsaktie – sowie von den Sachverständigen errechnet.

Ich verstehe nicht, warum das Gericht so weit unter diesen Werten bleibt!!!


Die Erhöhung müsste meiner Meinung nach noch weit höher sein als 200 €, nämlich 237,74 € für Stamm- und 238,77 € für Vorzugsaktie – sowie von den Sachverständigen errechnet.

Ich verstehe nicht, warum das Gericht so weit unter diesen Werten bleibt!!!

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Maik P.
1 Beitrag
#7 · 11. Dezember 2019, 13:15
Zitat von Maik P. am 11. Dezember 2019, 13:15 Uhr

Es ist ein Skandal, dass die SV nicht angehört worden sind. Alle Einwendungen wurden untern Tisch gekehrt als wäre nichts gewesen. Wenn das Gericht so sehr von den Berechnungen der SV abweicht, muss eine Anhörung stattfinden!


Es ist ein Skandal, dass die SV nicht angehört worden sind. Alle Einwendungen wurden untern Tisch gekehrt als wäre nichts gewesen. Wenn das Gericht so sehr von den Berechnungen der SV abweicht, muss eine Anhörung stattfinden!

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Volker Kuehn
4 Beiträge
#8 · 7. Januar 2020, 10:30
Zitat von Volker Kuehn am 7. Januar 2020, 10:30 Uhr

In diesem Verfahren ist in der Tat einiges schief gelaufen. Keine Anhörung, drastisches Abweichen von den Berechnungen der Sachverständigen ohne stichhaltige Begründung, Betafaktor deutlich überhöht… das OLG macht es hoffentlich besser!


In diesem Verfahren ist in der Tat einiges schief gelaufen. Keine Anhörung, drastisches Abweichen von den Berechnungen der Sachverständigen ohne stichhaltige Begründung, Betafaktor deutlich überhöht… das OLG macht es hoffentlich besser!

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Antwort: AXA-Beschluss 1. Instanz
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