• Skip to main content
  • Skip to secondary menu
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Zweit-Sidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Spruchverfahren-direkt

Das Debattenportal für Spruchverfahren

  • Registrieren
  • Login / Mein Konto
  • Newsletter

 

 

Follow @SV-direkt
  • Startseite
  • Investoren
    • Strukturmaßnahmen
    • Nachrichten
    • Spruchverfahren
    • FAQ Spruchverfahren
  • Gerichtsentscheidungen
  • Forum
    • Colonia vs Axa
    • DMG Mori AG
    • Fonds vs. STADA
    • Grohe AG
    • innogy SE
    • Kabel Deutschland AG
    • Linde AG
    • Süd-Chemie AG
    • Vattenfall Europe vs. Vattenfall AB
    • WMF vs. KKR
  • Bewertungsblog
    • Befangenheit von Sachverständigen
    • Typisierungen bei Unternehmensbewertungen
    • Befragung und Befangenheit sachverständiger Prüfer
  • Berichte aus Spruchverfahren

MVV Energie AG

Zielgesellschaft: MVV Energie AG – ISIN DE000A0H52F5 / WKN A0H52F – Geregelter Markt – Stand 06.04.2020: 65,91 Mio. Aktien, 4,80 % Streubestiz und Marktkapitalisierung 1,75 Milliarden Euro. (DGAP Ad-hoc Mitteilungen) (Informationsseite Bieter) (Homepage Zielgesellschaft) (gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat)

Bieterin: FS DE Energy GmbH, eine indirekte Tochtergesellschaft von Fonds, die von First State Investments International Limited (Schwerpunkt: Globale börsennotierte Infrastrukturwerte) verwaltet werden. Alle Anteile stehen mittelbar im Eigentum der Mitsubishi UFJ Financial Group, Inc.

Angebotsfrist:  7. Mai 2020 bis 4. Juni 2020 – mögliche Weitere Annahmefrist vom 10. Juni bis zum 23. Juni 2020.

Annahmequote: Mit Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG teilt die Bieterin mit, dass das Angebot bis zum Ende der weiteren Annahmefrist von für insgesamt 441.800 Aktein = 0,67 % aller Aktien angenommen wurde.

Angebotspreis: Geldleistung in der Höhe von voraussichtlich EUR 26,99 pro Aktie (BaFin) 

Börsenhandel: Für die zum Verkauf eingereichten Aktien wird die Zulassung im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter den ISIN DE000A289AV5 beantragt.

Ziel: Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot – Die Aktien der MVV Energie AG sollen auch nach Vollzug des Aktienkaufvertrages und des Übernahmeangebots im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert bleiben. Die Großaktionäre und die Gesellschaft haben das gemeinsame Interesse, einen Streubesitz möglichst im bisherigen Umfang zu erhalten. (Ad-hoc-Mitteilung vom 02.04.2020) Das Angebot richtet sich aber, wie gesetzlich vorgeschrieben, auf den Erwerb aller Aktien.

Vollzugsbedingungen: in Deutschland: Fusionskontrollrechtliche Freigabe und außenwirtschaftliche Investitionskontrolle bis zum 4. Januar 2021 sowie fusionskontrollrechtliche Freigabe in Österreich bis zum 4. Januar 2021.

Bisherige Entwicklung: Die Insiderinformation vom 25.03.2020 informiert über eine grundsätzliche Einigung zwischen den beiden Aktionären EnBW AG (28,8 %) und RheinEnergie AG (16,3 %) über den Verkauf von 45,1 % der Aktien der MVV Energie AG. Das Verkaufsverfahren sei in Abstimmung mit der Zielgesellschaft erfolgt. Ein Vertragsschluss erfordert eine Zustimmung der Gremien sowie behördliche Genehmigungen. Eine weitere Insiderinformation vom 02.04.2020 informiert über den Abschluss einer Gesellschaftervereinbarung. Der Vollzug des Aktienkaufvertrags sowie das Übernahmeangebot stünden noch unter dem Vorbehalt behördlicher Genehmigungen. Wie sich aus der Angebotsunterlage (Seite 13) ergibt, lag der Kaufpreis bei EUR 25,34 in bar. Daneben hält die Stadt Mannheim über die MV Mannheimer Verkehr bzw. die MKB insgesamt 33.019.463 = ca. 50,1 % der Aktien. Daneben besteht ein Streubesitz an 4,8 % der Aktien.

Kompensationspflichtige Strukturmaßnahmen: Angesichts der Beteiligungsverhältnisse und der Gesellschaftervereinbarung teilt die Bieterin in der Angebotsunterlage mit, dass ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nicht beabsichtigt sei. Schließlich bleibe die Stadt Mannheim Mehrheitsaktionärin (Ziffer 9.5.1., Seite 20). Entsprechendes gelte auch für einen Squeeze-out (Ziffer 9.5.2., Seite 21) sowie ein Delisting (Ziffer 9.5.3., Seite 21). Die Gesellschafterverenbarung sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Sicherstellung des Streubesitzes vor und bekräftigt die Bedeutung des Börsenhandels. Ein Wiederruf der Zulassung zum Handel im regulierten Markt der Stuttgarter Börse bzw. im Freiverkehr der Börsen Berlin, Düsseldorf oder Hamburg wird nicht beabsichtigt (9.5.3., Seite 20).

 

Haupt-Sidebar

Letzte Beiträge

  • Klöckner & Co. SE: Mindestannahmeschwelle überschritten und Annahmefrist verlängert 31. März 2026
  • Gauss Interprise AG: LG Hamburg erhöht Barabfindung 30. März 2026
  • Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG: Erhöhung der Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht 30. März 2026
  • Avemio AG: Segmentwechsel geplant 30. März 2026
  • Klöckner & Co SE: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt 27. März 2026

Newsletter

Zweit-Sidebar

Kategorien

  • Gerichtsentscheidungen
  • Nachrichten
  • Spruchverfahren
  • Symposium / Expertenrunde

Archive

Footer

  • Kontakt / Impressum
  • AGB / Datenschutz

Copyright © 2026 · Magazine Pro on Genesis Framework · WordPress · Anmelden