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Süd-Chemie: OLG Beschluss

Olli Machold
2 Beiträge
23. August 2019, 10:05
Zitat von Olli Machold am 23. August 2019, 10:05 Uhr

Wie von mir prognostiziert: OLG München folgt der Entscheidung der 1. Instanz. Es verbleibt also bei 132,30 Euro pro Aktie!


Wie von mir prognostiziert: OLG München folgt der Entscheidung der 1. Instanz. Es verbleibt also bei 132,30 Euro pro Aktie!

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#1
Martina Lange
3 Beiträge
26. August 2019, 11:59
Zitat von Martina Lange am 26. August 2019, 11:59 Uhr

Kannst du mir in groben Zügen sagen, wie das OLG München argumentiert? Mir liegt die Entscheidung leider nicht vor.


Kannst du mir in groben Zügen sagen, wie das OLG München argumentiert? Mir liegt die Entscheidung leider nicht vor.

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#2
Bernhard Baumgart
19 Beiträge
26. August 2019, 12:55
Zitat von Bernhard Baumgart am 26. August 2019, 12:55 Uhr

Es folgt in allen Punkten dem LG München: Unverschuldeter Betafaktor von 0,98 ist sachgerecht, der in Ansatz gebrachte Wachstumsabschlag (1,5 Prozent) in der ewigen Rente ist nicht zu korrigieren und die Rundung des Basiszinssatzes von 2,8914 auf 3 Prozent entspricht den aktuellen IDW-Empfehlungen.


Es folgt in allen Punkten dem LG München: Unverschuldeter Betafaktor von 0,98 ist sachgerecht, der in Ansatz gebrachte Wachstumsabschlag (1,5 Prozent) in der ewigen Rente ist nicht zu korrigieren und die Rundung des Basiszinssatzes von 2,8914 auf 3 Prozent entspricht den aktuellen IDW-Empfehlungen.

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#3
Martina Lange
3 Beiträge
29. August 2019, 12:44
Zitat von Martina Lange am 29. August 2019, 12:44 Uhr

Danke dir! Steht in der Entscheidung auch etwas dazu, dass das LG entgegen den Ausführungen des SV entschieden hat?


Danke dir! Steht in der Entscheidung auch etwas dazu, dass das LG entgegen den Ausführungen des SV entschieden hat?

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#4
Bernhard Baumgart
19 Beiträge
2. September 2019, 07:56
Zitat von Bernhard Baumgart am 2. September 2019, 07:56 Uhr

Ja, auch damit setzt sich das OLG auseinander. Es ist dem Gericht nicht verwehrt, von einem Sachverständigengutachten abzuweichen, da das Gutachten der freien (gerichtlichen) Beweiswürdigung unterliegt. In diesem Fall muss das Gericht aber seine Gründe für die Abweichung erkennen lassen. So ist es in der ersten Instanz ja auch geschehen. Daher finde ich die Ausführungen richtig.


Ja, auch damit setzt sich das OLG auseinander. Es ist dem Gericht nicht verwehrt, von einem Sachverständigengutachten abzuweichen, da das Gutachten der freien (gerichtlichen) Beweiswürdigung unterliegt. In diesem Fall muss das Gericht aber seine Gründe für die Abweichung erkennen lassen. So ist es in der ersten Instanz ja auch geschehen. Daher finde ich die Ausführungen richtig.

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#5
Antwort: Süd-Chemie: OLG Beschluss
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