Im Spruchverfahren betreffend den Verschmelzungsvertrag zwischen der Bewag Holding AG und der Vattenfall Europe AG hat das Kammergericht Berlin die Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin zurückgewiesen. Die bare Zuzahlung pro Stückaktie der ehemaligen Bewag AG wurde auf 2,30 Euro festgesetzt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Bewag AG: Ausgleich im Bundesanzeiger bekannt gemacht