Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid die Bauernfeind Beteiligungsgesellschaft mbH, die Bauernfeind AG , die Prof Hans Bauernfeind Familienstiftung und Herrn Prof. Hans B. Bauernfeind von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung, der Übermittlung einer Angebotsunterlage an die BaFin und der Verpflichtung zur … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin co.don AG: Vom Pflichtangebot befreit