Im Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Degussa AG auf die Evonik Industries AG hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Anträge auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit ohne Nachzahlungen auf die Barabfindung beendet. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Degussa AG: OLG Düsseldorf weist Anträge zurück