In dem Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die durch Squeeze-out auf die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank übertragenen Aktien der Minderheitsaktionäre der DVB Bank SE hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Beschwerden der Antragsteller zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit ohne Nachzahlungen auf die Barabfindung … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin DVB Bank SE: OLG Frankfurt am Main weist Beschwerden zurück