Im Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Dyckerhoff AG hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Barabfindung auf 52,40 Euro je Aktie festgesetzt.Die Beschwerde des gemeinsamen Vertreters wird verworfen. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Dyckerhoff AG: OLG Frankfurt am Main setzt Barabfindung fest