Im Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der damaligen Hanfwerke Oberachern A.G. hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Barabfindung auf 204,76 Euro je Aktie festgesetzt. Insgesamt waren 21 Antragsteller an dem Verfahren beteiligt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Hanfwerke Oberachern AG: OLG Karlsruhe setzt Barabfindung fest