Im Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Leica Camera AG hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Barabfindung auf .35,26 Euro je Aktie festgesetzt. Insgesamt waren 95 Antragsteller an dem Verfahren beteiligt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Leica Camera AG: OLG Frankfurt am Main setzt Barabfindung fest