Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 22. Februar 2021 Herrn Thomas Wolf von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung, der Übermittlung einer Angebotsunterlage an die BaFin und der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der Mühl Product & Service AG befreit. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Mühl Product & Service AG: Vom Pflichtangebot befreit