Im Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der ehemaligen Wella AG (heute: Wella GmbH) hat der Bundesgerichtshof die Barabfindung auf 93,30 Euro je Stammaktie und auf 93,84 Euro je Vorzugsaktie festgesetzt. An dem Verfahren waren insgesamt 83 Antragsteller beteiligt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Wella AG: Bundesgerichtshof setzt Barabfindung fest