Im Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Youniq AG hat das Oberlandesgericht Frankfurt auf die Beschwerde der Antragsgegnerin auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main abgeändert.. Die auf die Heraufsetzung der gewährten Abfindung gerichteten Anträge der Antragsteller werden … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Youniq AG: OLG Frankfurt am Main weist Beschwerde zurück
Youniq AG
Youniq AG: LG Frankfurt erhöht Barabfindung
Mit Beschluss vom 25. April 2019 hat das Landgericht Frankfurt am Main die Barabfindung der Minderheitsaktionäre der Youniq AG von 1,70 Euro je Aktie auf 2,40 Euro erhöht. An dem Spruchverfahren waren insgesamt 74 Antragsteller beteiligt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Youniq AG: LG Frankfurt erhöht Barabfindung