In dem Spruchverfahren wegen des Squeeze-out bei der MWG-Biotech AG (heute: Eurofins MWG Holding GmbH) hat das Oberlandesgericht München mit Beschluss vom 7. Januar 2022 die Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 29. Juni 2018 zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 16.03.2022:
5 HK 4268/17, 31 Wx 399/18
Die Aktien der Minderheitsaktionäre der vormaligen MWG-Biotech AG, Ebersberg, wurden aufgrund Beschlusses der Hauptversammlung vom 13. Dezember 2016 gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 3,20 je Aktie auf die Hauptaktionärin, Eurofins Genomics B.V., Breda, Niederlande, übertragen. In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die Minderheitsaktionäre gibt die Geschäftsführung der Eurofins Genomics B.V. gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG den Beschluss des Landgerichts München I vom 29. Juni 2018, Az. 5 HK 4268/17, sowie den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 7. Januar 2022, Az. 31 Wx 399/18 bekannt: (…)
Beschluss des Oberlandesgerichts München
Auf die Beschwerde der Antragsteller 40) und 43) sowie auf die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin hat das Oberlandesgericht München (31 Wx 399/18) mit Beschluss vom 7. Januar 2022 entschieden:
1. Die Beschwerden der Antragsteller 40) und 43) gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 29.06.2018 werden zurückgewiesen. (…)
Zielgesellschaft:
MWG-Biotech AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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