Die DMG MORI AG und die DMG MORI Europe Holding GmbH haben am 2. Juni 2016 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Zur Überprüfung der Angemessenheit von Barabfindung und Ausgleich haben außenstehende Aktionäre ein Spruchverfahren eingeleitet. Dieses ist durch Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. September 2026 rechtskräftig abgeschlossen … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin DMG MORI AG: Spruchverfahren rechtskräftig abgeschlossen
NÜRNBERGER Beteiligungs-AG: Hauptversammlung zum Squeeze-out
Am 12. November 2026 soll die Hauptversammlung der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG die Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre auf die VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe beschließen. Die Barabfindung wurde auf 120,00 Euro je Aktie festgesetzt. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin NÜRNBERGER Beteiligungs-AG: Hauptversammlung zum Squeeze-out
Deckel drauf auf die Gildemeister: Der Fall DMG MORI AG
Eine Institution der deutschen Werkzeugmaschinenfabriken wird japanisch. Die DMG MORI AG unterstellt mit dem am 2. Juni 2016 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ihre Unternehmensleitung der DMG MORI GmbH, einer hundertprozentigen Tochter der DMG MORI Co. mit Sitz in Yamato-Koriyama, Japan. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Deckel drauf auf die Gildemeister: Der Fall DMG MORI AG
DMG MORI AG: Neuer OLG-Beschluss in unserer Datenbank
Im Spruchverfahren anlässlich des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der der DMG MORI AG als beherrschter und der DMG MORI Europe Holding GmbH als herrschender Gesellschaft hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 25. September 2026 alle Beschwerden zurückgewiesen. Die aktuelle Entscheidung finden Sie unter Gerichtsentscheidungen in unserer Datenbank. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin DMG MORI AG: Neuer OLG-Beschluss in unserer Datenbank
Bank Austria Creditanstalt AG: Neuer Beschluss in unserer Datenbank
Mit Beschluss vom 3. September 2026 hat das OLG Wien die erstinstanzliche Entscheidung des Handelsgerichts Wien abgeändert und die in der Hauptversammlung beschlossene Barabfindung in Höhe von 129,40 Euro je Aktie als angemessen festgesetzt. Die aktuelle Entscheidung finden Sie unter Gerichtsentscheidungen in unserer Datenbank. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Bank Austria Creditanstalt AG: Neuer Beschluss in unserer Datenbank