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Süd-Chemie AG: Spruchverfahren beendet

23. August 2019 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Im Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Süd-Chemie AG hat das OLG München den Beschluss des Landgerichts München I bestätigt. Das Landgericht München I hatte die Barabfindung von 125,26 Euro auf 132,30 Euro je Aktie angehoben.

Am 22. November 2011 hatte die Hauptversammlung der Süd-Chemie AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Clariant AG beschlossen (Squeeze-out). Die Barabfindung wurde auf 125,26 Euro je Aktie festgesetzt. Der Übertragungsbeschluss wurde am 30. November 2011 in das Handelsregister eingetragen und am 7. Dezember 2011 bekannt gemacht. Im anschließenden Spruchverfahren vor dem Landgericht München I – Az. 5 HK O 26513/11 – wandten sich insgesamt 87 Antragsteller gegen die Höhe der festgesetzten Barabfindung. Das Landgericht München I hatte die Barabfindung mit Beschluss vom 28. April 2017 um 7,04 Euro auf 132,30 Euro angehoben.

Gegen diese Entscheidung richteten sich ein paar Antragsteller sowie die Antragsgegnerin. Das OLG München hat nunmehr in einem abschließenden Beschluss vom 6. August 2019 – Az. 31 Wx 340/17 – die Entscheidung des Landgerichts München I bestätigt. In seiner Begründung führt das Gericht aus, dass die Rundung des Basiszinssatzes von 2,8914 auf 3,0 Prozent vor Steuern den aktuellen IDW-Empfehlungen entspreche. Außerdem lehnt das Gericht – wie bereits das LG München I – die These der gleichbleibenden Gesamtrenditeerwartung trotz gesunkener Basiszinsen ab. Das Gericht führt weiter aus, dass es dem Gericht auch nicht grundsätzlich versagt sei, von einem Sachverständgengutachten abzuweichen, auch wenn hieran hohe Anforderungen zu stellen sind. Das Sachverständigengutachten unterliege der freien Beweiswürdigung. Laut OLG München wurde der unverschuldete Betafaktor von 0,98 sachgerecht ermittelt und zuletzt sei auch der mit 1,5 Prozent in Ansatz gebrachte Wachstumsabschlag in der ewigen Rente nicht zu korregieren.

Mit der Entscheidung des OLG München ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.

Zielgesellschaft:

Süd-Chemie AG (ISIN: DE0007292005 / WKN: 729200)

+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten Stichworte: Clariant AG, Süd-Chemie AG

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