Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 16. September.2019 Herrn Robin Laik von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung, der Übermittlung einer Angebotsunterlage an die BaFin und der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der STS Group AG befreit.
Aus der Bekanntmachung vom 18.09.2019:
Mit Bescheid vom 16.09.2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die ‚BaFin‘) Herrn Robin Laik, München, (der ‚Antragsteller‘) auf dessen Antrag gemäß § 37 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 9 Satz 2 Nr. 3 WpÜG-AngebVO von der Verpflichtung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die mittelbare Kontrollerlangung an der STS Group AG, Hallbergmoos, zu veröffentlichen, sowie von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 2 Satz 1
WpÜG, der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit.
Zielgesellschaft:
STS Group AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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