Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der IC Immobilien Holding AG am 17. Dezember 2019 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 7,19 Euro je Aktie festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 07.11.2019:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der IC Immobilien Holding AG mit Sitz in Frankfurt am Main werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) auf die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 116692, als Hauptaktionärin der IC Immobilien Holding AG übertragen. Die Übertragung erfolgt gegen Gewährung einer von der E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 7,19 je auf den Inhaber lautende Stückaktie.“
Zielgesellschaft:
IC Immobilien Holding AG (ISIN: DE0005632160 / WKN: 563216)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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