Die euromicron AG in Insolvenz hat beschlossen, bei der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung zum Teilbereich des regulierten Markts (Prime Standard) zu beantragen. Der Widerruf lässt die Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) unberührt.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 15.01.2020:
Die euromicron AG in Insolvenz (WKN A1K030) hat heute beschlossen, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung zum Teilbereich des regulierten Markts mit erweiterten Zulassungspflichten (Prime Standard) zu beantragen. Der Widerruf lässt die Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) im Übrigen unberührt.
Zielgesellschaft:
euromicron AG (ISIN: DE000A1K0300 / WKN: A1K030)
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