• Skip to main content
  • Skip to secondary menu
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Zweit-Sidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Spruchverfahren-direkt

Das Debattenportal für Spruchverfahren

  • Registrieren
  • Login / Mein Konto
  • Newsletter

 

 

Follow @SV-direkt
  • Startseite
  • Investoren
    • Strukturmaßnahmen
    • Nachrichten
    • Spruchverfahren
    • FAQ Spruchverfahren
  • Gerichtsentscheidungen
  • Forum
    • Colonia vs Axa
    • DMG Mori AG
    • Fonds vs. STADA
    • Grohe AG
    • innogy SE
    • Kabel Deutschland AG
    • Linde AG
    • Süd-Chemie AG
    • Vattenfall Europe vs. Vattenfall AB
    • WMF vs. KKR
  • Bewertungsblog
    • Befangenheit von Sachverständigen
    • Typisierungen bei Unternehmensbewertungen
    • Befragung und Befangenheit sachverständiger Prüfer
  • Berichte aus Spruchverfahren

comdirect bank AG: Verlangen nach Squeeze-out

26. Februar 2020 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Die COMMERZBANK AG plant den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der comdirect bank AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung. In diesem Zusammenhang soll ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out durchgeführt werden, wobei die Hauptversammlung der comdirect  innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der comdirect beschließen soll.

Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 26.02.2020:

Die COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, („Commerzbank“) hat dem Vorstand der comdirect bank Aktiengesellschaft („comdirect“) heute das förmliche Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der comdirect gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der comdirect auf die Commerzbank durch Aufnahme (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der comdirect über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der comdirect beschließen zu lassen. Der Verschmelzungsvertrag wird eine Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG enthalten, wonach im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der comdirect als übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Commerzbank den übrigen Aktionären der comdirect für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die Commerzbank zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.

Die Commerzbank hat bestätigt, dass sie eine Beteiligung von rund 90,29% am Grundkapital der comdirect hält und damit Hauptaktionärin i.S.d. § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG ist.

Das Wirksamwerden des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der comdirect und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Commerzbank bzw. der comdirect ab. (…)


Zielgesellschaft:
comdirect bank AG (ISIN: DE0005428007 / WKN: 542800)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

Tweet

Verwandte Themen

  • comdirect bank AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out im Bundesanzeiger bekannt gemacht
  • comdirect bank AG: Verschmelzung eingetragen
  • comdirect bank AG: Squeeze-out beschlossen
  • comdirect bank AG: Hauptversammlung zum Squeeze-out
  • comdirect bank AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out im Bundesanzeiger bekannt gemacht

Kategorie: Nachrichten Stichworte: comdirect bank AG

Leser-Interaktionen

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Haupt-Sidebar

Letzte Beiträge

  • APONTIS PHARMA AG: Squeeze-out Verlangen übermittelt 13. Juni 2025
  • Angekündigte und laufende Übernahmeangebote 12. Juni 2025
  • Anstehende Spruchverfahren: Vor Eintragung der Maßnahme 12. Juni 2025
  • Anstehende Spruchverfahren: Nach Eintragung der Maßnahme 12. Juni 2025
  • Cliq Digital AG: Angekündigtes Erwerbsangebot zurückgenommen 11. Juni 2025

Newsletter

Zweit-Sidebar

Kategorien

  • Gerichtsentscheidungen
  • Nachrichten
  • Spruchverfahren
  • Symposium / Expertenrunde
  • Uncategorized

Archive

Footer

  • Kontakt / Impressum
  • AGB / Datenschutz

Copyright © 2025 · Magazine Pro on Genesis Framework · WordPress · Anmelden