Die COMMERZBANK AG plant den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der comdirect bank AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung. Die COMMERZBANK AG hat hierbei die Barabfindung auf 12,75 Euro je Aktie der comdirect bank AG festgelegt, wobei über den umwandlungssrechtlichen Squeeze-out in einer ordentlichen Hauptversammlung Beschluss gefasst werden soll, die am 05. Mai 2020 stattfinden wird.
Aus der Ad-hoc Meldung der Gesellschaft vom 16.03.2020:
Die COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, („Commerzbank“) hat heute ihr Übertragungsverlangen vom 26. Februar 2020, der comdirect bank Aktiengesellschaft („comdirect“) zugegangen am gleichen Tag, gegenüber der comdirect bestätigt und dahingehend konkretisiert, dass sie die Barabfindung für die im Rahmen des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der comdirect gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG auf EUR 12,75 je Aktie der comdirect festgelegt hat.
Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der comdirect und der Commerzbank sind für den 20. März 2020 geplant. Der Übertragungsbeschluss soll auf der ordentlichen Hauptversammlung der comdirect am 05. Mai 2020 gefasst werden.
Das Wirksamwerden des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der comdirect und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Commerzbank bzw. der comdirect ab. (…)
Zielgesellschaft:
comdirect bank AG (ISIN: DE0005428007 / WKN: 542800)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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