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AUDI AG: Hauptversammlung zum Squeeze-out

24. Juni 2020 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Auf der ordentlichen Hauptversammlung der AUDI AG am 31. Juli 2020 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Volkswagen AG gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 1.551,53 Euro je Aktie der AUDI AG festgesetzt.:

Aus einer Pressemitteilung vom 24.06.2020:

Bei Audi steht der Zeitplan für die Komplettübername durch Volkswagen: Die Hauptversammlung, die über die Pläne abstimmen soll, findet am 31. Juli statt. Das gab Audi nun bekannt. Stattfinden wird die wohl letzte Hauptversammlung aber rein virtuell. Wegen der Corona-Beschränkungen verzichtet Audi auf eine Präsenzveranstaltung. (…)

Die Annahme des Antrags gilt als sicher: VW hält bereits 99,64 Prozent an Audi, mehr als die für den Squeeze-out-Beschluss erforderlichen 95 Prozent. VW hatte am 28. Februar angekündigt, Audi komplett übernehmen zu wollen. Die eigentlich für 14. Mai in Ingolstadt geplante Hauptversammlung wurde daraufhin verschoben, zunächst ohne konkreten Termin.

Die Kleinaktionäre, die noch 0,36 Prozent an Audi halten, will VW großzügig abfinden: Sie sollen pro Aktie 1551,53 Euro als Ausgleichszahlung erhalten. Da sind fast 50 Prozent mehr, als die Aktie vor der Ankündigung an der Börse wert war. Für die noch 152.749 Aktien im Streubesitz fallen damit insgesamt rund 237 Millionen Euro an. (…)


Zielgesellschaft:
AUDI AG (ISIN:DE0006757008 / WKN: 675700)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten Stichworte: AUDI AG

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