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Oppmann Immobilien AG: Delisting beantragt

25. Juni 2020 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Der Vorstand der Oppmann Immobilien AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, bei der Börse München einen Antrag auf Widerruf der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr an der Börse München zu stellen. Über den Widerruf der Einbeziehung entscheidet die Geschäftsführung der Börse München.

Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 25.06.2020:

Der Vorstand der Oppmann Immobilien AG, Würzburg (ISIN DE000 722 8504, WKN 722850) („Gesellschaft“), hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, bei der Börse München einen Antrag auf Widerruf der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr an der Börse München zu stellen. Ein entsprechender Antrag wird bei der Börse München eingereicht. Über den Widerruf der Einbeziehung entscheidet die Geschäftsführung der Börse München.

Der wirtschaftliche Nutzen der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr rechtfertigt den damit verbundenen Aufwand nicht mehr. Insbesondere vor dem Hintergrund deutlich erhöhter Folgepflichten der Marktmissbrauchsverordnung auch für Emittenten im Freiverkehr sind die mit der Einbeziehung in den Freiverkehr verbundenen Kosten beträchtlich. Mit dem Rückzug ist eine substantielle Reduzierung des künftigen Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten. (…)


Zielgesellschaft:
Oppmann Immobilien AG (ISIN DE000 722 8504, WKN 722850)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten Stichworte: Oppmann Immobilien AG

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