Mit Bescheid vom 30.06.2020 hat die Geschäftsführung der Börse Stuttgart dem Vorstand der ALNO AG i.I. sowie dem Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass die Börsenzulassung der Aktien der ALNO AG i.I. widerrufen wird und nach Ablauf einer Übergangsfrist wirksam wird. Der 30.12.2020 ist der letzte Handelstag der ALNO-Aktien an der Börse Stuttgart.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 01.07.2020:
Mit Bescheid vom 30.06.2020 hat die Geschäftsführung der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse in Stuttgart (Börse Stuttgart) dem Vorstand der ALNO AG i.I. sowie dem Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass die Börsenzulassung der Aktien der ALNO AG i.I. (ISIN: DE0007788408) widerrufen wird und nunmehr eine Übergangsfrist bis zum 30.12.2020 läuft. Nach Ablauf dieser Frist wird der Widerruf der Zulassung der ALNO-Aktien wirksam. Somit ist der 30.12.2020 der letzte Handelstag der ALNO-Aktien an der Börse Stuttgart. Dies hat die Börse Stuttgart bereits auf ihrer Internetseite bekanntgemacht.
Mit diesem Vorgehen kommt die Börse Stuttgart – wie erwartet – ihrer Ankündigung nach, dass sie bei einem Widerruf der Zulassung der Aktien der ALNO AG i.I. im regulierten Markt der Börse Stuttgart eine mehrmonatige Auslauffrist bekanntgeben wird. (…)
Zielgesellschaft:
ALNO AG i.I. (ISIN: DE0007788408 / WKN: 778840)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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