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msg life ag: Hauptversammlung zum Unternehmensvertrag

1. Oktober 2020 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Auf der ordentlichen Hauptversammlung der msg life ag am 10. November 2020 soll der Beschluss über die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag zwischen der msg systems ag als herrschendem Unternehmen und der msg life ag als abhängigen Unternehmen gefasst werden .Die msg systems ag verpflichtet sich, den außenstehenden Aktionären der msg life ag als angemessenen Ausgleich  eine Netto-Garantiedividende in Höhe von 0,03 Euro pro Aktie des abhängigen Unternehmens sowie eine Abfindung als reine Barabfindung  in Höhe von 2,44 Euro je Aktie. zu gewähren.

Aus der Einladung zur Hauptversammlung vom 01.10.2020:

Die msg systems AG und die msg life ag haben am 25. September 2020 einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Der Beherrschungsvertrag wird mit Eintragung im Handelsregister der msg life ag wirksam. Voraussetzung der Eintragung und damit Voraussetzung für die Wirksamkeit sind die Zustimmung der Hauptversammlung der msg life ag und die Zustimmung der Hauptversammlung der msg systems AG zu dem Beherrschungsvertrag. Die Hauptversammlung der msg systems AG soll am 10. November 2020 einen Beschluss über die Zustimmung zu dem Beherrschungsvertrag zwischen der msg systems AG und der msg life ag vom 25. September 2020 fassen.

Der Beherrschungsvertrag hat den folgenden Wortlaut: „BEHERRSCHUNGSVERTRAG zwischen der msg systems ag und der msg life ag

§ 5 Ausgleich, Garantiedividende

Dieser Beherrschungsvertrag (der “ Vertrag „) wird abgeschlossen zwischen der msg systems ag , mit Sitz in Robert-Bürkle-Straße 1, 85737 Ismaning, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 140149 –nachfolgend „herrschendes Unternehmen“ genannt– und der msg life ag , mit Sitz in Humboldtstraße 35, 70771 Leinfelden-Echterdingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 731887 –nachfolgend „abhängiges Unternehmen“ genannt, und gemeinsam mit dem herrschenden Unternehmen die „Parteien“ und jeweils eine „Partei“–.(…)

Das herrschende Unternehmen garantiert den außenstehenden Aktionären des abhängigen Unternehmens als angemessenen Ausgleich i.S.v. § 304 Abs. 1 S. 2 AktG für die Dauer dieses Vertrages unabhängig vom Ergebnis des abhängigen Unternehmens für jedes volle Geschäftsjahr und für jede Aktie des abhängigen Unternehmens einen jährlichen Gewinnanteil in Höhe von EUR 0,04 brutto (“ Garantiedividende „) abzüglich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag nach den jeweils für das betreffende Geschäftsjahr des abhängigen Unternehmens geltenden Steuersätzen (“ Netto-Garantiedividende „). Unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags geltenden Steuersätze ergibt sich eine Netto-Garantiedividende von EUR 0,03 pro Aktie des abhängigen Unternehmens für ein volles Geschäftsjahr des abhängigen Unternehmens. Klarstellend wird vereinbart, dass von der Netto-Garantiedividende, soweit gesetzlich vorgeschrieben, die gegebenenfalls anfallenden Quellensteuern (wie etwa Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) einbehalten werden. (…)


§ 6 Abfindung

Das herrschende Unternehmen verpflichtet sich, auf Verlangen eines außenstehenden Aktionärs des abhängigen Unternehmens dessen Aktien gegen Abfindung zu erwerben. Die Abfindung wird nach den gesetzlichen Bestimmungen als reine Barabfindung gewährt. Diese beträgt EUR 2,44 je Aktie. (…)


Zielgesellschaft:
msg life ag (ISIN DE0005130108)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++





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Kategorie: Nachrichten Stichworte: msg life ag

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