Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG am 19. November 2020 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die HSBC Germany Holdings GmbH.gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 67,93 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung vom 23.10.2020:
Vorstand und Aufsichtsrat der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der HSBC Germany Holdings GmbH (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 67,93 je nennwertloser auf den Inhaber lautende Stückaktie der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG auf die Hauptaktionärin übertragen.‘ (…)
Zielgesellschaft:
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG (ISINs DE0008115106, DE0008115148, /WKNs 811 510, 811 514)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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