Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der EASY SOFTWARE AG am 23. Dezember 2020 soll der Beschluss über die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag zwischen der deltus 36. AG als herrschendem Unternehmen und der EASY SOFTWARE AG als abhängigen Unternehmen gefasst werden .Die deltus 36. AG verpflichtet sich, den außenstehenden Aktionären der EASY SOFTWARE AG eine Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 0,44 Euro je EASY SOFTWARE AG-Aktie für ein volles Geschäftsjahr zu gewähren.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 16.11.2020:
Die EASY SOFTWARE AG und die deltus 36. AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 119660, haben am 15. November 2020 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen.
Die zur Wirksamkeit des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags benötigte Zustimmung der Hauptversammlung der deltus 36. AG ist für den 16. November 2020 geplant.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 15. November 2020 zwischen der EASY SOFTWARE AG als beherrschtem Unternehmen und der deltus 36. AG als herrschendem Unternehmen zuzustimmen. (…)
Zielgesellschaft:
EASY SOFTWARE AG (ISIN: DE000A2YN991)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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