Das Spruchverfahren wegen Festsetzung von Ausgleich und Barabfindung im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der EUWAX Aktiengesellschaft und der boerse-stuttgart Holding GmbH wurde vor dem Oberlandesgericht Stuttgart vergleichsweise beendet. Die gezahlte Barabfindung in Höhe von 40,82 Euro je Inhaber-Stückaktie wird um einen Betrag von 0,70 Euro auf 41,52 Euro je Inhaber-Stückaktie erhöht.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 07.01.2020:
Az. 20 W 16/20
In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, Az. 20 W 16/20, wegen Festsetzung von Ausgleich und Abfindung nach §§ 304 ff. AktG gibt die Antragsgegnerin, die Boerse Stuttgart GmbH, den Inhalt des am 04.01.2021 gerichtlich festgestellten Vergleichs bekannt:
VERGLEICH
Erhöhung der Barabfindung
Die gemäß § 6 Abs. 1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags auf EUR 40,82 festgesetzte Barabfindung wird – im Wege eines echten Vertrags zugunsten Dritter (§ 328 BGB) – für alle außenstehenden Aktionäre im Sinne von § 305 AktG um EUR 0,70 je Inhaber-Stückaktie („Erhöhungsbetrag“) erhöht auf nunmehr EUR 41,52 je Inhaber-Stückaktie der EUWAX Aktiengesellschaft („Erhöhte Barabfindung“). Im Gegenzug verzichten die Beschwerdeführer und der gemeinsame Vertreter für die von ihm vertretenen Aktionäre hiermit auf sämtliche etwa darüberhinausgehenden Ansprüche auf Zahlung einer noch höheren Barabfindung. (…)
Zielgesellschaft:
EUWAX AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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