Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Schuler AG ist vor dem Landgericht Stuttgart ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 07.06.2021:
AZ: 40 O 64/20 KfH SpruchG
In dem Spruchverfahren zum o.a. AZ gegen die Andritz BeteiligungsgesellschaftIV mbH zur gerichtlichen Bestimmung einer angemessenen Ausgleichszahlung und Barabfindung nach Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Schuler AG auf die Hauptaktionärin, die Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH mit Sitz in Berlin (Antragsgegnerin), gemäß § 327a ff. AktG mit Hauptversammlungsbeschluss vom 24.09.2020 ist für die nicht antragstellenden Aktionäre. (…)
Zielgesellschaft:
Schuler AG (ISIN: DE000A0V9A22 / WKN: A0V9A2)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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