Im Spruchverfahren anlässlich des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der STADA Arzneimittel AG als beherrschter und der Nidda Healthcare GmbH als herrschender Gesellschaft hat das Landgericht Frankfurt a. M. die Anträge auf Erhöhung der Barabfindung und des Ausgleichs mit Beschluss vom 27. Juni 2019 zurückgewiesen. An dem Verfahren waren 75 Antragsteller beteiligt.
Die Hauptversammlung der STADA Arzneimittel AG hat am 2. Februar 2018 dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Nidda Healthcare GmbH als herrschender Gesellschaft zugestimmt. Die Barabfindung wurde auf 74,40 Euro und der jährliche Ausgleich auf 3,82 Euro brutto (3,53 Euro netto) festgesetzt. Der Unternehmensvertrag wurde am 20. März 2018 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht.
Im anschließenden Spruchverfahren vor dem Landgericht Frankfurt a. M. (Az.: 3-05 O38/18) richteten sich 75 Antragsteller und der gemeinsame Vertreter gegen die Höhe der festgelegten Barabfindung und des Ausgleichs. Mit Beschluss vom 27. Juni 2019 hat das Landgericht Frankfurt a. M. sowohl die Anträge auf eine höhere Barabfindung als auch auf einen höheren Ausgleich zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin muss laut Beschluss die Kosten des Verfahrens, ihre außergerichtlichen Kosten sowie die außergerichtlichen Kosten des gemeinsamen Vertreters tragen.
Zielgesellschaft:
STADA Arzneimittel AG (ISIN: DE0007251803 / WKN: 725180)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar