Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Linde AG ist vor dem Landgericht München I ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 26.07.2019:
Az. 5 HK O 5321/19
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der Linde AG anhängig. Antragsgegnerin ist die Linde AG (vormals Linde Intermediate Holding AG).
Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
Linde AG (ISIN: DE0006483001 / WKN: 648300)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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