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MAN SE: Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht

2. September 2021 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Die ordentliche Hauptversammlung der MAN SE hat am 29. Juni 2021 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die TRATON SE beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 70,68 Euro je auf den Inhaber lautende Stammaktie der MAN bzw. EUR 70,68 je auf den Inhaber lautende Vorzugsaktie ohne Stimmrecht der MAN SE festgesetzt.

Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 02.09.2021:

Die ordentliche Hauptversammlung der MAN SE, München („MAN“) vom 29. Juni 2021 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der MAN („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die TRATON SE, München („TRATON“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. (c) (ii) SE-VO i.V.m § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“). TRATON gehörten zu dieser Zeit bereits Aktien in Höhe von mindestens neun Zehntel des Grundkapitals der MAN; sie war damit Hauptaktionärin der MAN gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. (c) (ii) SE-VO i.V.m § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG.Der Übertragungsbeschluss wurde gem. Art. 9 Abs. 1 lit. (c) (ii) SE-VO i.V.m § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG am 31. August 2021 in das Handelsregister der MAN beim Amtsgericht München unter HRB 179426 mit dem Vermerk eingetragen, dass dieser Beschluss erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung der MAN auf TRATON in das Handelsregister der TRATON wirksam wird. Die Verschmelzung der MAN als übertragender Rechtsträgerin mit ihrer Hauptaktionärin, der TRATON, als übernehmender Rechtsträgerin wurde am 31. August 2021 in das Handelsregister der MAN beim Amtsgericht München und ebenfalls am 31. August 2021 in das Handelsregister der TRATON beim Amtsgericht München unter HRB 246068 eingetragen. Damit sind gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. (c) (ii) SE-VO i.V.m § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die TRATON übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung der MAN auf die TRATON wirksam geworden und die MAN als übertragende Rechtsträgerin erloschen.Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre für ihre übergegangenen Aktien eine von der TRATON zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 70,68 je auf den Inhaber lautende Stammaktie (Stückaktie) der MAN (ISIN DE0005937007) bzw. EUR 70,68 je auf den Inhaber lautende Vorzugsaktie ohne Stimmrecht (Stückaktie) der MAN (ISIN DE0005937031). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von der MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, als vom Landgericht München I ausgewählte und bestellte sachverständige Prüferin geprüft und bestätigt. (…)


Zielgesellschaft:
MAN SE (ISIN DE0005937007 / WKN 593700 (Stammaktien) / ISIN DE0005937031 / WKN 593703 (Vorzugsaktien)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten Stichworte: MAN SE

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