Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 12. November 2021 die Bankhaus Lampe KG von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung, der Übermittlung einer Angebotsunterlage an die BaFin und der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der HELLA GmbH & Co. KGaA befreit.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 19.11.2021:
Mit Bescheid vom 12. November 2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) auf entsprechenden Antrag die Bankhaus Lampe KG, Bielefeld, („Antragstellerin“) gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG von der Verpflichtung, gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Erlangung der Kontrolle über die HELLA GmbH & Co. KGaA, Lippstadt, zu veröffentlichen sowie von den Verpflichtungen gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 1, 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. (…)
Zielgesellschaft:
HELLA GmbH & Co. KGaA (ISIN: DE000A131SX22 / eingereichte Aktien: ISIN: DE000A3E5DP8)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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