Die Voltaire Finance B.V. plant die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Wild Bunch AG gegen Gewährung einer Barabfindung, deren Höhe noch nicht feststeht. Die Hauptversammlung hinsichtlich der Beschlussfassung über das Übertragungsverlangen wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 stattfinden.
Aus einer Ad-hoc Mitteilung vom 25.11.2021:
Die Voltaire Finance B.V. (Schiphol), hat der Wild Bunch AG heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der Wild Bunch AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Voltaire Finance B.V. als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog. aktienrechtlicher Squeeze-Out).
Die Voltaire Finance B.V. hält nach eigenen Angaben rund 96,20 % des Grundkapitals der Wild Bunch AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Details zur Höhe der angemessenen Barabfindung je Wild Bunch-Aktie wird die Voltaire Finance B.V. der Wild Bunch AG nach Abschluss der unter anderem erforderlichen Unternehmensbewertung mitteilen. Anschließend wird der Vorstand der Wild Bunch AG entscheiden, ob der Squeeze-out im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden soll, oder ob zu diesem Zweck eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden wird. Eine Hauptversammlung wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 stattfinden. Bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung hinsichtlich der Beschlussfassung über das Übertragungsverlangen behält sich die Voltaire Finance B.V. einen Widerruf des Übertragungsverlangens vor. (…)
Zielgesellschaft:
Wild Bunch AG (ISIN: DE000A2TSU21 / WKN: A2TSU2)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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